Kosten

In Gerichtsverfahren rechne ich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ab. Sollte Ihre Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage erteilen, tragen Sie grundsätzlich keine Anwaltskosten. Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen bzw deckt diese das konkrete Verfahren nicht, so rechne ich Ihnen gegenüber meine erbrachten Leistungen regelmäßig ab. Je nach Ausgang des Verfahrens kann die Gegenseite zur Tragung meiner Kosten verpflichtet sein. Selbstverständlich erörtere ich mit Ihnen im Zuge der Beratung das Thema des Kostenrisikos.

Bei Vertragserrichtungen- und prüfungen und bei sonstigen Beratungsleistungen erfolgt die Abrechnung üblicherweise nach einem vorher mit Ihnen vereinbarten Stundensatz oder einem Pauschalpreis.