Rund 88% aller Ehescheidungen erfolgen auf einvernehmlichem Weg. Das Um und Auf einer einvernehmlichen Scheidung ist eine Einigkeit zwischen den Ehepartnern über die wesentlichen Punkte Obsorge/Kontaktrecht/Unterhalt für minderjährige Kinder, Unterhalt zwischen den Ehepartnern und die Aufteilung von Vermögen und Schulden. Die diesbezüglichen Regelungen werden in einer Scheidungsvereinbarung festgehalten.
Statt einem langwierigen Gerichtsverfahren ist die einvernehmliche Scheidung in aller Regel mit einem Verhandlungstermin bei dem zuständigen Bezirksgericht prozessual abgeschlossen.
Grundsätzlich besteht keine Anwaltspflicht. Bitte beachten Sie aber, dass Entscheidungen, die in der Scheidungsvereinbarung getroffen wurden, nur schwer abänderbar sind. Lassen Sie sich daher über Ihre Ansprüche beraten und verzichten Sie nicht leichtfertig auf Rechte, die Ihnen zustehen würden. Gerade wenn Kinder involviert sind, Ihre Vermögensverhältnisse komplexer sind oder Sie mit Ihrem Ehepartner vielleicht in einzelnen Punkten keine zufriedenstellende Lösung finden können, unterstütze ich Sie gerne – umfassend oder punktuell – bei der Abwicklung Ihrer Scheidung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, sodass ich mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte (und die damit verbundenen Kosten) besprechen kann.