Erstgespräch

Wenn Sie eine Beratung wünschen, zögern Sie nicht, meine Kanzlei zwecks Vereinbarung eines Termins zu kontaktieren. Ein Erstberatungsgespräch hat den Zweck, dass Sie mir Ihr Anliegen schildern und wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen. Da die Beziehung zwischen Anwalt und Klient natürlich auch von Vertrauen getragen wird, dient das Erstberatungsgespräch auch dem Kennenlernen.

Die Kosten eines Beratungsgesprächs betragen grundsätzlich € 180,- (inkl. USt) und ist eine Dauer von maximal einer Stunde vorgesehen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung mit Beratungsrechtschutz und freier Anwaltswahl haben, rechne ich das Beratungsgespräch in Höhe der jeweiligen Beratungspauschale direkt mit der Versicherung ab. Bitte teilen Sie mir bei der Terminvereinbarung Name der Versicherung und Polizzennummer mit.